Werbefrei, ohne AnmeldungGeprüft 2026-09-03

Grundsteuer-Rechner nach Stadt

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Jährliche Grundsteuer

468,10€

Jährliche Grundsteuer: 468,10 €

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Beispiele

Der Hebesatz gehört der Stadt, die Steuermesszahl ihrem Bundesland — beide stehen auf den Städteseiten schon im Feld. Die Spanne ist groß: Duisburg hebt mit 1.169 %, Düsseldorf mit 374 %. In Sachsen kommt dazu, dass Wohngrundstücke mit 0,36 ‰ statt 0,31 ‰ angesetzt werden.

Die Zahlen auf einen Blick

Festgehalten: Grundsteuerwert (€) 200.000, Steuermesszahl (‰) 0,310.

Hebesatz der Gemeinde (%)Jährliche Grundsteuer (EUR)
200124,00
400248,00
600372,00
755Dein Wert468,10
800496,00
1.000620,00
1.200744,00
1.400868,00

Jeder Hebesatz hier ist am 3. September 2026 bei der Stadt selbst nachgelesen worden, die ihn beschlossen hat — nicht in einer Übersicht. Die letzte Spalte nennt Fundstelle und Stichjahr. Eine amtliche Gesamtquelle gibt es für die Zeit nach der Reform nicht: Destatis' herunterladbare Tabelle „Hebesätze der Realsteuern“ ist die Ausgabe 2022, der Realsteuervergleich reicht bis 2024, und fast jede Gemeinde hat den Satz zum 1. Januar 2025 geändert. Deshalb stehen hier zehn belegte Städte und nicht tausend geschätzte. Die Steuermesszahl ist die zweite Zahl, die diese Seite je Stadt vorgibt, und sie ist die unterschätzte: für Wohngrundstücke gelten im Bundesmodell 0,31 ‰ (§ 15 Absatz 1 GrStG), in Sachsen aber 0,36 ‰ (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz). Wer in Leipzig oder Dresden mit der Bundeszahl rechnet, liegt um 14 Prozent zu niedrig. Alle Werte sind die für WOHNGRUNDSTÜCKE. Für Nichtwohngrundstücke und unbebaute gelten andere Messzahlen — im Bund 0,34 ‰, in Bremen 0,75 ‰, in Sachsen 0,72 ‰ —, und die trägst du im Rechner selbst ein. Acht Städte haben eine Zeile, aber keine Seite: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen nach einem eigenen Landesmodell, in dem es keinen Grundsteuerwert gibt. Für sie passt die Formel nicht, und eine Seite, die trotzdem eine Zahl zeigte, wäre schlicht falsch. Zu den getrennten Hebesätzen: seit 2025 durften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für Wohn- und Nichtwohngrundstücke verschiedene Sätze festsetzen. Die Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf haben darauf gestützte Bescheide aufgehoben, die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und mehrere Städte sind zum einheitlichen Satz zurückgekehrt. Jede Stadt mit einer Seite hier führt für ihr Stichjahr genau einen Satz. Hebesätze ändern sich, und zwar unterjährig: Essen hat seinen für 2026 erst am 27. Mai 2026 beschlossen, rückwirkend zum 1. Januar. Prüfe die Zahl gegen deinen eigenen Bescheid, bevor du dich auf sie verlässt.

  1. Duisburg724,8€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
    Hebesatz Grundsteuer B
    1.169 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  2. Essen573,5€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
    Hebesatz Grundsteuer B
    925 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  3. Bremerhaven555,5€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Bremen
    Hebesatz Grundsteuer B
    896 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  4. Dortmund496€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
    Hebesatz Grundsteuer B
    800 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  5. Bremen468,1€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Bremen
    Hebesatz Grundsteuer B
    755 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  6. Köln341€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
    Hebesatz Grundsteuer B
    550 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  7. Berlin291,4€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Berlin
    Hebesatz Grundsteuer B
    470 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰
  8. Leipzig324€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Sachsen
    Hebesatz Grundsteuer B
    450 %
    Messzahl Wohnen
    0,36 ‰
  9. Dresden288€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Sachsen
    Hebesatz Grundsteuer B
    400 %
    Messzahl Wohnen
    0,36 ‰
  10. Düsseldorf231,9€Jährliche Grundsteuer
    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
    Hebesatz Grundsteuer B
    374 %
    Messzahl Wohnen
    0,31 ‰

Stadt

StadtBundeslandHebesatz Grundsteuer BMesszahl WohnenBeleg
HamburgHamburgWohnlagemodell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
MünchenBayernwertunabhängiges Flächenmodell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
NürnbergBayernwertunabhängiges Flächenmodell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
Frankfurt am MainHessenFlächen-Faktor-Verfahren—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
WiesbadenHessenFlächen-Faktor-Verfahren—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
StuttgartBaden-Württembergmodifiziertes Bodenwertmodell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
KarlsruheBaden-Württembergmodifiziertes Bodenwertmodell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht
HannoverNiedersachsenFlächen-Lage-Modell—grundsteuerreform.de, Länderübersicht

Beispiele durchgerechnet

So wird gerechnet

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Messzahl ÷ 1000 × Hebesatz ÷ 100

  1. SchrittGrundsteuerwert aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts eintragen.Grundsteuerwert (€)=200.000
  2. SchrittMesszahl eintragen: 0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für alle übrigen.
  3. SchrittHebesatz der Gemeinde eintragen — er steht auf dem Grundsteuerbescheid.Hebesatz der Gemeinde (%)=755
  4. ErgebnisDie Jahressteuer ablesen; sie wird meist in vier Raten fällig.468,10€

Was die Zahl bedeutet

Die Grundsteuer entsteht in drei Bescheiden von zwei Behörden, und rechnen musst du nur den letzten Schritt selbst. Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwert fest, dann multipliziert es ihn mit der Steuermesszahl und schickt dir den Messbetrag. Die Gemeinde nimmt diesen Messbetrag mal ihrem Hebesatz — das ist deine Jahressteuer.

Bei 200.000 € Grundsteuerwert und 0,31 ‰ sind das 62,00 € Messbetrag, und bei einem Hebesatz von 755 % daraus 468,10 € im Jahr. Zwei Dinge sind daran wichtig. Die Messzahl steht hier als Feld und nicht als Auswahl, weil fünf Länder eigene Messzahlen führen: Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und ab 2027 Thüringen.

Bremen etwa rechnet Wohngrundstücke wie der Bund mit 0,31 ‰, alles andere aber mit 0,75 ‰ statt 0,34 ‰. Und gerundet wird erst am Ende: Mecklenburg-Vorpommern druckt für einen Wert von 278.800 € einen Messbetrag von 86,43 €, rechnet intern aber mit 86,428 weiter und kommt auf 259,28 € statt 259,29 €. Ein Cent, an zwei veröffentlichten Fällen belegt.

Was der Rechner nicht kann: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle, in denen es gar keinen Grundsteuerwert gibt — dort passt die Formel nicht. Auch die Ermäßigungen des § 15 GrStG für Baudenkmäler und geförderten Wohnraum sind nicht abgebildet; sie stecken bereits im Messbetrag deines Bescheids.

Fünf Länder rechnen anders

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle, die keinen Grundsteuerwert kennen. Steht auf deinem Bescheid ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche statt eines Werts, passt diese Formel nicht.

Die Messzahl ist ein Feld, keine Auswahl

0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für alle übrigen sind die Bundeswerte aus § 15 GrStG. Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und ab 2027 Thüringen weichen davon ab — deshalb trägst du die Zahl deines Bescheids ein.

Der Hebesatz ist die Zahl, die sich ändert

Grundsteuerwert und Messzahl stehen für einen ganzen Hauptveranlagungszeitraum fest. Der Hebesatz dagegen wird von der Gemeinde beschlossen und wirkt dann ab Jahresbeginn, auch wenn der Beschluss erst im Frühjahr fällt.

Grundsteuer A ist etwas anderes

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt eine eigene Messzahl von 0,55 ‰ und ein eigener Hebesatz. Dieser Rechner bildet nur die Grundsteuer B ab, also Grundstücke und Wohnungen.

Häufig falsch verstanden

IrrtumDer Hebesatz ist ein Prozentsatz des Grundstückswerts.

RichtigstellungEr ist ein Prozentsatz des Messbetrags, nicht des Werts. 755 % klingen viel, wirken aber auf 62 € statt auf 200.000 €.

IrrtumDer gerundete Messbetrag vom Bescheid ist die Rechengrundlage.

RichtigstellungGerundet wird erst die fertige Steuer. Mecklenburg-Vorpommern druckt 86,43 €, rechnet mit 86,428 weiter und kommt so auf 259,28 € statt 259,29 €.

Irrtum0,31 ‰ gilt überall für Wohnen.

RichtigstellungIm Bundesmodell ja, aber fünf Länder haben eigene Messzahlen. Nimm die Zahl aus deinem Grundsteuermessbescheid, nicht die aus dem Gesetz.

Referenztabelle

Wert · Messzahl · HebesatzMessbetragGrundsteuer im Jahr
200000 · 0,31 · 75562,00468,10
278800 · 0,31 · 30086,43259,28
184300 · 0,31 · 30057,13171,40

Fragen

Wie berechne ich die Grundsteuer?

Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal dem Hebesatz der Gemeinde die Jahressteuer. Bei 200.000 € und 0,31 ‰ sind das 62,00 € Messbetrag, bei 755 % Hebesatz also 468,10 € im Jahr.

Wo finde ich den Grundsteuerwert?

Im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Der Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung, er ist nur die Grundlage für die beiden weiteren Schritte.

Wo steht der Hebesatz meiner Gemeinde?

Auf dem Grundsteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde und in ihrer Hebesatzsatzung. Der Beschluss muss bis zum 30. Juni eines Jahres fallen und wirkt dann ab dem Jahresbeginn.

Welche Steuermesszahl gilt für mein Grundstück?

Im Bundesmodell 0,31 ‰ für bebaute Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für die übrigen bebauten sowie für unbebaute. Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und ab 2027 Thüringen setzen eigene Zahlen fest.

Warum passt der Rechner für Bayern nicht?

Bayern rechnet nach einem wertunabhängigen Flächenmodell, in dem es keinen Grundsteuerwert gibt. Dasselbe gilt für Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Sind Ermäßigungen für Denkmäler enthalten?

Nein. Die Abschläge des § 15 GrStG für Baudenkmäler und geförderten Wohnraum stecken schon in dem Messbetrag, den dir das Finanzamt mitteilt.

Quellen und letzte Prüfung

  1. gesetze-im-internet.de

Information, keine Finanzberatung.