- Aufschlagen oder herausrechnen
- Auf den Nettobetrag aufschlagen
- Betrag
- 100
- Steuersatz
- Deutschland 19 %
- Eigener Satz
- 19%
19,00
Mit diesen Werten öffnen19,00Steuer
Ergebnis: 19,00 SteuerHerausrechnen ist nicht dieselbe Rechnung wie Aufschlagen. Aus 119 € brutto bei 19 % sind es 19 € Steuer, nicht 22,61 — der Nenner ist 100 plus Satz, nicht 100. Dieser eine Griff ist der häufigste Fehler auf einer Rechnung.
19,00
Mit diesen Werten öffnen19,00
Mit diesen Werten öffnen8,10
Mit diesen Werten öffnenauf: B × s/100 · heraus: B × s/(100 + s)
Aus 119 bei 19 % sind es 119 × 19 / 119 = 19 Steuer. Wer stattdessen durch 100 teilt, landet bei 22,61 — das wäre die Steuer, die auf 119 obendrauf käme, nicht die darin enthaltene.
Der Rechner gibt allein den Steuerbetrag aus. Auf einen Nettobetrag addiert oder von einem Bruttobetrag abgezogen ergibt er die jeweils andere Zahl.
Die Vorauswahl trägt 8,1 %, 2,6 % und 3,8 % — die seither geltenden Sätze. Für einen älteren Beleg den eigenen Satz wählen und den alten Wert eintragen.
Diese Seite rundet einmal am Ende auf zwei Stellen. Eine Rechnung mit mehreren Positionen rundet meist jede Position einzeln, und diese Rundungen können sich um einen Cent verschieben.
19 % vom Bruttobetrag sind die darin enthaltene Steuer.
Sind sie nicht. In 119 stecken 19 Steuer, nicht 22,61 — der Nenner ist 119, nicht 100.
Aufschlagen und Herausrechnen sind dieselbe Rechnung.
Es sind zwei verschiedene. Aufschlagen behandelt den Betrag als netto und legt die Steuer obendrauf, Herausrechnen behandelt ihn als brutto und holt sie heraus.
Der Rechner entscheidet, welcher Satz für meine Ware gilt.
Er rechnet mit dem Satz, der gewählt ist. Welche Waren unter die ermäßigten 7 % fallen, zählt UStG § 12 Absatz 2 auf — darunter Grundnahrungsmittel, Bücher und der Nahverkehr.
| Satz | Wo | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 19 % | Deutschland, Regelsatz | UStG § 12 Abs. 1 |
| 7 % | Deutschland, ermäßigt | UStG § 12 Abs. 2 |
| 20 % | Österreich, Regelsatz | UStG 1994 § 10 Abs. 1 |
| 10 % / 13 % | Österreich, ermäßigt | UStG 1994 § 10 Abs. 2, 3 |
| 8,1 % | Schweiz, Normalsatz | MWSTG Art. 25 Abs. 1 |
| 2,6 % / 3,8 % | Schweiz, reduziert / Beherbergung | MWSTG Art. 25 Abs. 2, 4 |
Mit dem Satz malnehmen und durch 100 plus den Satz teilen, nicht durch 100. Aus 119 bei 19 % sind das 119 × 19 / 119 = 19 — durch 100 geteilt kämen 22,61 heraus.
Aufschlagen behandelt den Betrag als netto und legt die Steuer obendrauf. Herausrechnen behandelt ihn als brutto und holt die Steuer heraus — derselbe Satz ergibt zwei verschiedene Steuerbeträge.
UStG § 12 Absatz 2 zählt sie auf, darunter Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen sowie der Nahverkehr. Welcher Satz gilt, entscheidet der Rechner nicht — er rechnet mit dem, der gewählt ist.
Ja, zum 1. Januar 2024: der Normalsatz auf 8,1 %, der reduzierte auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung auf 3,8 %. Für einen älteren Beleg gehört der eigene Satz eingetragen.
Der Rechner rundet einmal am Ende auf zwei Stellen. Eine Rechnung mit mehreren Positionen rundet meist jede Position einzeln, und diese Rundungen können sich um einen Cent zu einer anderen Summe addieren.
Information, keine Finanzberatung.
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