- Tage im Jahr
- 365
- Wochenendtage
- 104
- Feiertage, Montag bis Freitag
- 10
- Ferientage, Montag bis Freitag
- 60
- Schultage je Woche
- 5
- Fehltage
- 0
- Zusätzliche Fahrten
- 0
191days
Mit diesen Werten öffnen191Tage
Ergebnis: 191 TageBei 104 Wochenendtagen, 10 Feiertagen und 60 Ferientagen von Montag bis Freitag bleiben einer vollen Stelle 191 Fahrtage. Das Gesetz gewährt die Entfernungspauschale je Tag, an dem die Schule tatsächlich aufgesucht wurde — die Zahl musst du belegen können, und das Finanzamt entscheidet.
Festgehalten: Tage im Jahr 365, Wochenendtage 104, Feiertage, Montag bis Freitag 10, Ferientage, Montag bis Freitag 60, Schultage je Woche 5, Fehltage 0.
| Zusätzliche Fahrten | Ergebnis (days) |
|---|---|
| 0Dein Wert | 191 |
| 2 | 193 |
| 4 | 195 |
| 6 | 197 |
| 8 | 199 |
| 10 | 201 |
| 12 | 203 |
| 14 | 205 |
191days
Mit diesen Werten öffnen114days
Mit diesen Werten öffnen177days
Mit diesen Werten öffnenTage = runde((Jahr − Wochenenden − Feiertage − Ferien) × d/5 − Fehltage + Zusatz)
Das Einkommensteuergesetz gewährt die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird. Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind das einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer, höchstens 4500 Euro im Jahr — mehr nur, wenn ein eigener Kraftwagen genutzt wird. Was das Gesetz nicht festlegt, ist die Zahl dieser Tage. Sie hängt vom Land ab, vom Jahr, vom Stundenplan und von Abwesenheiten; diese Seite führt nur die Abzugskette aus. Auf die Reihenfolge kommt es an. Zuerst gehen Wochenenden, Feiertage und Ferientage von Montag bis Freitag vom Kalenderjahr ab; die verbleibenden Schultage werden dann mit den Schultagen je Woche skaliert; erst danach kommen die eigenen Fehltage weg und zusätzliche Fahrten hinzu. Wer eine Teilzeitstelle vor dem Abzug skaliert, kürzt seine Krankheitstage mit und rechnet sich das Ergebnis nach oben. Zwei Vorbehalte. Ferientage sind nicht automatisch Tage ohne Fahrt, und Tage, an denen du in den Ferien in der Schule warst, gehören in das Feld für zusätzliche Fahrten. Und die Zahl ist keine Zusage: verbindlich entscheidet das Finanzamt, es kann Nachweise verlangen, und diese Seite ist eine Zählhilfe und keine Steuerberatung.
§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes gewährt die Pauschale für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind es 0,38 Euro je vollem Kilometer ab dem ersten, höchstens 4500 Euro im Jahr — außer bei Nutzung eines eigenen Kraftwagens.
Eine gesetzliche Pauschaltageszahl für Lehrkräfte gibt es nicht, und die eingetragene Zahl ist eine Tatsachenbehauptung, für die Nachweise verlangt werden können. Diese Seite zählt Tage und ist keine Steuerberatung.
Der Teilzeitanteil wirkt auf die Schultage, nie auf die eigenen Fehltage. Zwei Krankheitstage nach der Drei-Fünftel-Skalierung ergeben 114 Tage, davor gerechnet 115.
Feiertage von Montag bis Freitag und die Länge der Ferien unterscheiden sich je Bundesland und Jahr, die Vorgabewerte hier sind nur ein Startpunkt. Die Ferienkalender aller Länder veröffentlicht die Kultusministerkonferenz.
Lehrkräfte dürfen die üblichen 230 Fahrtage ansetzen.
Diese Faustzahl beschreibt ein Bürojahr mit fünf Tagen je Woche ohne lange Schließzeiten. Mit den Ferien bleiben bei voller Stelle rund 190 Tage.
Ferientage sind immer Tage ohne Fahrt zur Schule.
Vorbereitungstage, Aufsichten und Konferenzen in den Ferien sind Fahrten wie jede andere. Sie gehören in das Feld für zusätzliche Fahrten.
Eine halbe Stelle heißt die Hälfte von 230 Tagen.
Der Anteil wirkt auf die tatsächlichen Schultage, nicht auf ein gedachtes Bürojahr, und die eigenen Fehltage gehen danach in voller Höhe ab. Aus 191 Schultagen werden bei drei Tagen je Woche 115.
| Schultage je Woche | Anteil | Fahrtage aus 191 Schultagen |
|---|---|---|
| 5 | 5/5 | 191 |
| 4 | 4/5 | 153 |
| 3 | 3/5 | 115 |
| 2 | 2/5 | 76 |
| 1 | 1/5 | 38 |
Nein. Das Einkommensteuergesetz gewährt die Pauschale je Arbeitstag, an dem die Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde, und nennt für keinen Beruf eine Pauschalzahl. Die Anzahl ist eine Tatsachenangabe in deiner Erklärung.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind es 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro bis Kilometer 20 gilt nicht mehr.
Ja, wenn du an diesem Tag tatsächlich in der Schule warst, etwa zur Vorbereitung, Aufsicht oder Konferenz. Trage solche Tage im Feld für zusätzliche Fahrten ein, damit sie nach dem Ferienabzug wieder hinzukommen.
Weil ein Krankheitstag eine ganze ausgefallene Fahrt ist und kein Bruchteil davon. Erst skalieren, dann abziehen hält den Fehltag in voller Größe — deshalb landet eine Dreitagestelle mit zwei Fehltagen bei 114 und nicht bei 115.
Das entscheidet es selbst und kann Nachweise wie Stundenplan oder Kalender verlangen. Diese Seite zählt Tage und ist keine Steuerberatung.
Information, keine Finanzberatung.
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