Fall 1
- Vergütungssatz (Lehramt und Schulform)
- Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder/Real
- Beschäftigungsumfang
- 100%
- Mehrarbeitsstunden im Monat
- 4
142,04
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142,04€
Vergütung im Monat: 142,04 €Persönliche Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Geteilt wird die Rechnerseite ohne diese Werte.
NRW zahlt unter vier Mehrarbeitsstunden im Monat nichts; ab vier vergütet es alle Stunden. Im voreingestellten Satz für Eingangsamt A 13 (auch höherer Dienst an Förder-/Realschulen) gelten 35,51 € je Stunde: vier ergeben 142,04 €, drei null. Bei Teilzeit sinkt die Grenze anteilig.
Festgehalten: Vergütungssatz (Lehramt und Schulform) Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder/Real, Beschäftigungsumfang 100 %.
| Mehrarbeitsstunden im Monat | Vergütung im Monat |
|---|---|
| 0 | 0,00 |
| 2 | 0,00 |
| 4Dein Wert | 142,04 |
| 6 | 213,06 |
| 8 | 284,08 |
142,04
Mit diesen Werten öffnen415,20
Mit diesen Werten öffnen48,26
Mit diesen Werten öffnenVergütung = Stunden × Satz, wenn Stunden ≥ 4 × Umfang
Mehrarbeit im Schuldienst wird nicht nach Zeitstunden bezahlt, sondern je erteilter Unterrichtsstunde, und zwar mit einem festen Satz. Maßgebend sind das Eingangsamt deines Lehramts und die Schulform — nicht die Besoldungsgruppe, in der du gerade stehst. Nordrhein-Westfalen setzt die Sätze über § 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung fest, das Landesamt für Besoldung und Versorgung veröffentlicht die Tabelle.
Die hier hinterlegten Beträge gelten seit April 2026, als das Landesbesoldungsgesetz sie um 2,8 Prozent anhob; davor galten sie seit Februar 2025. Überraschend ist meist die Grenze. Weniger als vier Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat sind gar nicht vergütungsfähig, vier Stunden dagegen werden vollständig bezahlt, von der ersten Stunde an.
Es ist eine Klippe, kein Selbstbehalt. Teilzeitkräfte erreichen sie früher, denn die Mindeststundenzahl verkürzt sich entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeit; bei einer halben Stelle sind es zwei Stunden. Nach oben deckelt der Erlass bei 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr.
Gezählt wird nur tatsächlich erteilter Unterricht, und er muss angeordnet oder genehmigt sein. Konferenzen, Elternsprechtage, Prüfungsaufsichten und Schulfahrten sind ausdrücklich keine vergütbare Mehrarbeit.
Erteilt ein Lehrer im Monat mindestens 4 Mehrarbeitsstunden, so wird der Mehrarbeitsunterricht von der ersten Stunde an vergütet.
Das LBV NRW veröffentlicht die Tabelle „Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung gem. § 4 MVergV“. Genommen ist hier die Spalte ab April 2026.
Die Bagatellgrenze ist eine Schwelle, kein Abzug. Eine Stunde zu wenig, und der Monat zahlt null; ist sie erreicht, zählt jede Stunde mit, auch die ersten drei.
Besoldung ist Ländersache. Diese vier Sätze und diese Grenze gelten in NRW; ein anderes Land hat eine eigene Tabelle und kann eine andere Mindeststundenzahl vorsehen.
Diese Seite schätzt und ist keine Rechts-, Steuer- oder Besoldungsberatung. Das LBV stellt Ist- und Sollstunden des Monats gegenüber, und ausgefallene Stunden können die Schwelle in beide Richtungen verschieben.
IrrtumBezahlt werden nur die Stunden oberhalb der Grenze.
RichtigstellungAb vier Stunden wird jede Stunde des Monats vergütet, auch die erste. Darunter keine einzige.
IrrtumDer Satz richtet sich nach meiner Besoldungsgruppe.
RichtigstellungEr richtet sich nach dem Eingangsamt des Lehramts und der Schulform. Eine A-14-Lehrkraft am Gymnasium bekommt denselben Stundensatz wie die A-13-Kollegin dort.
IrrtumAuch in Teilzeit brauche ich vier Stunden.
RichtigstellungDie Mindeststundenzahl verkürzt sich anteilig, bei einer halben Stelle auf zwei. Es ist dieselbe Verhältnisregel, die auch die Bezüge kürzt.
IrrtumEine ausgefallene Vertretungsstunde zählt trotzdem.
RichtigstellungVergütbar ist nur tatsächlich erteilter Unterricht. Eine als Mehrarbeit ausgewiesene, aber nicht gehaltene Stunde fällt heraus, ganz gleich warum.
| Vergütungssatz | ab April 2026 | ab Februar 2025 |
|---|---|---|
| Gehobener Dienst, Eingangsamt unter A 12 | 24,13 € | 23,47 € |
| Eingangsamt A 12, höh. Dienst GS/HS | 29,90 € | 29,09 € |
| Eingangsamt A 13, höh. Dienst Förder-/Realschule | 35,51 € | 34,54 € |
| Höherer Dienst Gymnasium/Gesamtschule/BK | 41,52 € | 40,39 € |
Zwischen 24,13 € und 41,52 € je Unterrichtsstunde, je nach Eingangsamt des Lehramts und Schulform. Die Sätze gelten seit April 2026 und stehen in der Tabelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.
Vermutlich wurden nicht alle tatsächlich erteilt, oder ausgefallene Pflichtstunden wurden gegengerechnet. Der Monat muss vier vergütungsfähige Stunden erreichen, sonst wird nichts gezahlt.
Ja. Die Mindeststundenzahl verkürzt sich entsprechend dem bewilligten Teilzeitumfang, bei einer halben Stelle also auf zwei Stunden statt vier.
Ja, 288 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr im nordrhein-westfälischen Schuldienst. Gleichmäßig verteilt sind das 24 Stunden im Monat.
Nein. Vergütbar ist nur Unterrichtstätigkeit, und sie muss angeordnet oder genehmigt sein. Konferenzen, Elternsprechtage, Prüfungen und Schulfahrten nennt der Erlass ausdrücklich als Ausnahmen.
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