- Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2000
- Elterngeld-Netto im Bezugsmonat
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1.300,00
Mit diesen Werten öffnen1.300,00Euro
Ergebnis: 1.300,00 EuroBasiselterngeld sind 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettos, je nach Höhe des Einkommens vor der Geburt. Angerechnet werden höchstens 2.770 Euro, gezahlt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle.
Festgehalten: Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.000,00.
| Elterngeld-Netto im Bezugsmonat | Ergebnis |
|---|---|
| 0,00Dein Wert | 1.300,00 |
| 1.000,00 | 650,00 |
| 2.000,00 | 300,00 |
| 3.000,00 | 300,00 |
| 4.000,00 | 300,00 |
| 5.000,00 | 300,00 |
1.300,00
Mit diesen Werten öffnen975,00
Mit diesen Werten öffnen533,00
Mit diesen Werten öffnenBasiselterngeld = Prozentsatz × (Netto vorher, höchstens 2.770 € − Netto nachher)
Basiselterngeld ersetzt einen Anteil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt — nicht das ganze Einkommen und nicht einen festen Betrag. Der Anteil hängt davon ab, wie viel vorher da war. Der Grundsatz sind 67 Prozent. Wer vor der Geburt mehr als 1.200 Euro hatte, verliert je volle 2 Euro darüber 0,1 Prozentpunkte, bis bei 1.240 Euro der Boden von 65 Prozent erreicht ist. In die andere Richtung geht es steiler: unter 1.000 Euro steigt der Satz je volle 2 Euro um 0,1 Punkte, bis zu 100 Prozent. Bei 700 Euro sind es 82 Prozent. Gerechnet wird nicht auf das Einkommen, sondern auf den Unterschied zwischen vorher und nachher. Wer während der Elternzeit weiterverdient, bekommt entsprechend weniger. Vom Einkommen vor der Geburt zählen dabei höchstens 2.770 Euro, und darum ist bei vollem Wegfall bei 1.800 Euro Schluss. Nach unten sind es immer mindestens 300 Euro, auch ohne jedes Einkommen vorher. Das Elterngeld-Netto ist nicht dasselbe wie das Netto auf der Gehaltsabrechnung: es entsteht aus dem Brutto des Bemessungszeitraums abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie pauschaler Steuern und Sozialabgaben. Diese Seite setzt es als bekannt voraus. Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus fehlen hier. Und verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle.
In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1 200 Euro war, sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1 200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent.
Diese Seite bildet § 2 BEEG nach und ersetzt keine Auskunft und keine Rechtsberatung. Zuständig ist die von deinem Bundesland bestimmte Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes.
Maßgeblich ist das Einkommen nach den §§ 2c bis 2f BEEG mit pauschalen Abzügen, nicht die Zahl auf der Abrechnung. Ein falsch angesetztes Bemessungsentgelt verschiebt das Ergebnis in voller Höhe.
Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind hier nicht gerechnet. Ab 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch ganz.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Bekanntmachung von Januar 2015, zuletzt geändert durch Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes vom Dezember 2025. Geprüft am 2026-08-29.
Basiselterngeld sind immer 67 Prozent.
67 Prozent gelten nur zwischen 1.000 und 1.200 Euro Elterngeld-Netto. Darüber sinkt der Satz auf 65 Prozent, darunter steigt er auf bis zu 100.
Bei hohem Gehalt steigt das Elterngeld weiter.
Vom Einkommen vor der Geburt werden höchstens 2.770 Euro angerechnet, und der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro im Monat.
Wer nebenbei arbeitet, bekommt trotzdem den vollen Betrag.
Gerechnet wird auf den Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt. Verdienst im Bezugsmonat senkt das Elterngeld unmittelbar.
Ohne Einkommen vor der Geburt gibt es kein Elterngeld.
Der Mindestbetrag von 300 Euro gilt ausdrücklich auch dann, wenn vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit da war.
| Elterngeld-Netto vor der Geburt | Prozentsatz |
|---|---|
| Unter 1.000 Euro | 67 bis 100 % |
| 1.000 bis 1.200 Euro | 67 % |
| Über 1.200 bis unter 1.240 Euro | 65,1 bis 66,9 % |
| 1.240 Euro und mehr | 65 % |
| Angerechnet höchstens | 2.770 Euro |
| Mindestens und höchstens | 300 bis 1.800 Euro |
Zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettos, abhängig von der Höhe des Einkommens vor der Geburt. Der Betrag liegt immer zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
Das durchschnittliche monatliche Einkommen im Bemessungszeitraum nach den §§ 2c bis 2f BEEG, also nach Abzug eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie pauschaler Steuern und Sozialabgaben. Es weicht von der Nettozahl der Gehaltsabrechnung ab.
Weil dein Elterngeld-Netto vor der Geburt bei 1.240 Euro oder darüber lag. Ab dort ist der Prozentsatz auf den Mindestwert von 65 abgesunken.
Die Elternzeit ist nach § 6 MuSchEltZV eine Zeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge, das Einkommen im Bezugsmonat ist also in aller Regel null. Für Landesbeamte gilt eigenes Landesrecht; frag bei deinem Dienstherrn nach.
Gemeinsam haben die Eltern Anspruch auf zwölf Monatsbeträge, plus zwei Partnermonate, wenn sich bei einem Elternteil das Einkommen in zwei Lebensmonaten mindert. Ein Elternteil allein bekommt höchstens zwölf Monatsbeträge.
Nein, und eine Rechtsberatung ist es auch nicht. Verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle über den Antrag.
Information, keine Finanzberatung.
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