- Aktuelles Bruttogehalt (monatlich)
- 5000
- Aktuelle Deputatsstunden (pro Woche)
- 25.5h
- Ziel-Deputatsstunden (pro Woche)
- 20h
3.921,57
Mit diesen Werten öffnen3.921,57€
Ergebnis: 3.921,57 €Kürzt du die Deputatsstunden, sinkt das Brutto im genau gleichen Verhältnis — § 6 BBesG sagt es in einem Satz. Von 25,5 auf 20 Stunden bleiben 78,4 % des Bruttos, aus 5.000 € werden also 3.921,57 €. Das Netto sinkt schwächer, weil die Einkommensteuer progressiv ist.
Festgehalten: Aktuelles Bruttogehalt (monatlich) 5.000,00, Aktuelle Deputatsstunden (pro Woche) 25,50 h.
| Ziel-Deputatsstunden (pro Woche) (h) | Ergebnis |
|---|---|
| 12,50 | 2.450,98 |
| 15,00 | 2.941,18 |
| 17,50 | 3.431,37 |
| 20,00Dein Wert | 3.921,57 |
| 22,50 | 4.411,76 |
| 25,00 | 4.901,96 |
| 27,50 | 5.392,16 |
3.921,57
Mit diesen Werten öffnen2.750,00
Mit diesen Werten öffnen4.457,14
Mit diesen Werten öffnenNeues Brutto = Brutto × Zielstunden ÷ jetzige Stunden
§ 6 Absatz 1 BBesG kürzt die Bezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit, und die Formel dieser Seite ist genau dieser Satz. Nichts anderes in der Besoldung ändert das Verhältnis.
Das Ergebnis ist das neue Monatsbrutto vor Steuern. Das Netto sinkt schwächer, weil die Einkommensteuer progressiv ist; wie viel schwächer, hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer und Familienzuschlag — gib das Brutto in einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner ein.
Er ist ein fester Monatsbetrag und bleibt zu 100 % stehen, egal wie wenig du unterrichtest. Deshalb kann das, was am Monatsende übrig bleibt, schneller sinken als die Arbeitslast.
Die anteilige Kürzung gilt für Beamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Außerhalb dieses Systems mag die Rechnung stimmen, die Rechtsgrundlage gilt dort nicht.
Halbes Deputat heißt halbes Geld auf dem Konto.
Halbiert wird das Brutto. Das Netto sinkt schwächer, weil ein kleineres Brutto in niedrigere Steuerzonen fällt.
Das Ergebnis ist mein neues Nettogehalt.
Es ist das neue Brutto, vor Steuern und vor jedem Abzug. Für das Netto gib es in einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner ein.
Mit den Stunden sinken auch alle Kosten.
Das Gehalt sinkt anteilig, und die Bagatellgrenze für Mehrarbeit ebenso. Der PKV-Beitrag nicht — er ist ein fester Betrag und bleibt zu 100 % stehen.
| Brutto, Stunden jetzt, Stunden künftig | Anteil | Neues Brutto |
|---|---|---|
| 5000, 25,5, 20 | 78,4 % | 3921,57 |
| 5000, 25,5, 12,75 | 50 % | 2500,00 |
| 5500, 28, 14 | 50 % | 2750,00 |
| 4800, 28, 26 | 92,9 % | 4457,14 |
| 4500, 25,5, 20 | 78,4 % | 3529,41 |
| 3800, 20, 15 | 75 % | 2850,00 |
Das Brutto sinkt exakt im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit — § 6 Absatz 1 BBesG sagt das in einem einzigen Satz. Zwanzig von 25,5 Stunden lassen dir 78,4 % des Bruttos, und nichts anderes in der Besoldung ändert dieses Verhältnis.
Nein, es sinkt weniger stark, weil die Einkommensteuer progressiv ist und ein kleineres Brutto in niedrigere Zonen fällt. Wie viel weniger, hängt an deiner Steuerklasse, der Kirchensteuer und dem Familienzuschlag — dieser Rechner rät das nicht. Nimm das neue Brutto und gib es in einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner ein.
Nein. Der PKV-Beitrag ist ein fester Monatsbetrag und bleibt zu 100 % stehen, egal wie wenig du unterrichtest. Deshalb schrumpft das, was am Monatsende übrig bleibt, oft viel schneller als die Arbeitslast.
Sie wird mit den Stunden anteilig gekürzt: Aus den drei unbezahlten Vertretungsstunden pro Monat bei Vollzeit werden bei 50 % genau 1,5 Stunden. Es ist dasselbe Verhältnis, das dieser Rechner auf das Gehalt anwendet.
Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wächst proportional zur Arbeitszeit. Ein Jahr in 50 % Teilzeit zählt beim späteren Ruhegehalt als ein halbes Vollzeitjahr.
Eine voraussetzungslose Teilzeit kann aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden, und bei Lehrermangel passiert das. Teilzeit aus familiären oder Pflegegründen ist deutlich stärker geschützt und wird bei erfüllten Formvorgaben fast nie verweigert.
Information, keine Finanzberatung.
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