Fall 1
- Tage im Jahr
- 365
- Wochenendtage
- 104
- Feiertage, Montag bis Freitag
- 10
- Ferientage, Montag bis Freitag
- 60
- Schultage je Woche
- 5
- Fehltage
- 0
- Zusätzliche Fahrten
- 0
191days
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191Tage
Geschätzte Fahrtage: 191 TagePersönliche Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Geteilt wird die Rechnerseite ohne diese Werte.
Bei 104 Wochenendtagen, 10 Feiertagen und 60 Ferientagen von Montag bis Freitag bleiben einer vollen Stelle 191 Fahrtage. Bei Teilzeit ist das Ergebnis eine Schätzung. Die Pauschale zählt die Tage, an denen die Schule tatsächlich aufgesucht wurde — die Zahl musst du belegen, das Finanzamt entscheidet.
Festgehalten: Tage im Jahr 365 Tage, Wochenendtage 104 Tage, Feiertage, Montag bis Freitag 10 Tage, Ferientage, Montag bis Freitag 60 Tage, Schultage je Woche 5 Tage, Fehltage 0 Tage.
| Zusätzliche Fahrten | Geschätzte Fahrtage (days) |
|---|---|
| 0Dein Wert | 191 |
| 1 | 192 |
| 2 | 193 |
| 3 | 194 |
| 4 | 195 |
| 5 | 196 |
191days
Mit diesen Werten öffnen114days
Mit diesen Werten öffnen177days
Mit diesen Werten öffnenTage ≈ runde((Jahr − Wochenenden − Feiertage − Ferien) × d/5 − Fehltage + Zusatz)
Das Einkommensteuergesetz gewährt die Entfernungspauschale für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird. Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind das einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer, höchstens 4500 Euro im Jahr — mehr nur, wenn ein eigener Kraftwagen genutzt wird. Was das Gesetz nicht festlegt, ist die Zahl dieser Tage.
Sie hängt vom Land ab, vom Jahr, vom Stundenplan und von Abwesenheiten; diese Seite führt nur die Abzugskette aus. Bei Teilzeit kann sie nur schätzen, weil Feiertage und Ferien nicht gleichmäßig auf die eigenen Unterrichtstage fallen. Auf die Reihenfolge kommt es an.
Zuerst gehen Wochenenden, Feiertage und Ferientage von Montag bis Freitag vom Kalenderjahr ab; die verbleibenden Schultage werden dann mit den Schultagen je Woche skaliert; erst danach kommen die eigenen Fehltage weg und zusätzliche Fahrten hinzu. Wer vor dem Abzug skaliert, kürzt seine Krankheitstage mit. Zwei Vorbehalte.
Ferientage sind nicht automatisch Tage ohne Fahrt, und Tage, an denen du in den Ferien in der Schule warst, gehören in das Feld für zusätzliche Fahrten. Und die Zahl ist keine Zusage: verbindlich entscheidet das Finanzamt, es kann Nachweise verlangen, und diese Seite ist eine Zählhilfe und keine Steuerberatung.
§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes gewährt die Pauschale für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind es 0,38 Euro je vollem Kilometer ab dem ersten, höchstens 4500 Euro im Jahr — außer bei Nutzung eines eigenen Kraftwagens.
Eine gesetzliche Pauschaltageszahl für Lehrkräfte gibt es nicht, und die eingetragene Zahl ist eine Tatsachenbehauptung, für die Nachweise verlangt werden können. Diese Seite zählt Tage und ist keine Steuerberatung.
Der Teilzeitanteil wirkt auf die Schultage, nie auf die eigenen Fehltage. Zwei Krankheitstage nach der Drei-Fünftel-Skalierung ergeben 114 Tage, davor gerechnet 115.
Das Gesetz zählt die Tage, an denen du tatsächlich in der Schule warst, diese Seite kennt aber nur die Zahl deiner Schultage je Woche, nicht die Wochentage. Feiertage und Ferien fallen nicht gleichmäßig auf Montag bis Freitag, deshalb können eine Stelle Montag-Mittwoch-Freitag und eine Stelle Dienstag-Donnerstag-Freitag bei denselben Eingaben um mehrere Tage auseinanderliegen. Die genaue Zahl liefert nur das Auszählen der eigenen Schultage im Ferienkalender deines Landes, den die Kultusministerkonferenz veröffentlicht.
IrrtumLehrkräfte dürfen die üblichen 230 Fahrtage ansetzen.
RichtigstellungDiese Faustzahl beschreibt ein Bürojahr mit fünf Tagen je Woche ohne lange Schließzeiten. Mit den Ferien bleiben bei voller Stelle rund 190 Tage.
IrrtumFerientage sind immer Tage ohne Fahrt zur Schule.
RichtigstellungVorbereitungstage, Aufsichten und Konferenzen in den Ferien sind Fahrten wie jede andere. Sie gehören in das Feld für zusätzliche Fahrten.
IrrtumEine halbe Stelle heißt die Hälfte von 230 Tagen.
RichtigstellungDer Anteil wirkt auf die tatsächlichen Schultage, nicht auf ein gedachtes Bürojahr, und die eigenen Fehltage gehen danach in voller Höhe ab. Aus 191 Schultagen werden bei drei Tagen je Woche geschätzt 115.
| Schultage je Woche | Anteil | Geschätzte Fahrtage aus 191 Schultagen |
|---|---|---|
| 5 | 5/5 | 191 |
| 4 | 4/5 | 153 |
| 3 | 3/5 | 115 |
| 2 | 2/5 | 76 |
| 1 | 1/5 | 38 |
Nein. Das Einkommensteuergesetz gewährt die Pauschale je Arbeitstag, an dem die Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde, und nennt für keinen Beruf eine Pauschalzahl. Die Anzahl ist eine Tatsachenangabe in deiner Erklärung.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 sind es 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro bis Kilometer 20 gilt nicht mehr.
Ja, wenn du an diesem Tag tatsächlich in der Schule warst, etwa zur Vorbereitung, Aufsicht oder Konferenz. Trage solche Tage im Feld für zusätzliche Fahrten ein, damit sie nach dem Ferienabzug wieder hinzukommen.
Weil ein Krankheitstag eine ganze ausgefallene Fahrt ist und kein Bruchteil davon. Erst skalieren, dann abziehen hält den Fehltag in voller Größe — deshalb landet eine Dreitagestelle mit zwei Fehltagen bei 114 und nicht bei 115.
Nein, es ist eine Schätzung. Feiertage und Ferien fallen nicht gleichmäßig auf die Wochentage, deshalb können zwei Lehrkräfte mit drei Schultagen je Woche und identischen Eingaben verschiedene tatsächliche Summen haben. Die genaue Zahl entsteht nur durch Auszählen der eigenen Stundenplantage im Kalender.
Das entscheidet es selbst und kann Nachweise wie Stundenplan oder Kalender verlangen. Diese Seite zählt Tage und ist keine Steuerberatung.
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