Werbefrei, ohne AnmeldungGeprüft 2026-09-25

Grundsicherungsgeld-Rechner 2026

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Geschätztes Grundsicherungsgeld

1.113,00Euro

Geschätztes Grundsicherungsgeld: 1.113,00 Euro

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Beispiele

Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld; Januar bis Juni hieß sie Bürgergeld. Dieser Schätzer gilt für 2026 und eine alleinstehende Person oder zwei Partner samt Kindern und 18–24-jährigen Nicht-Partnern. Weitere Haushaltstypen und Mehrbedarfe fehlen.

Die Zahlen auf einen Blick

Festgehalten: Alleinstehende Person (1) oder Partner (2) 1 Personen, Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren 0 Personen, Kinder von 0 bis 5 Jahren 0 Kinder, Kinder von 6 bis 13 Jahren 0 Kinder, Kinder von 14 bis 17 Jahren 0 Kinder, Anerkannte Unterkunft und Heizung im Monat 550,00 Euro, Erwerbseinkommen einer Person, brutto 0,00 Euro.

Erwerbseinkommen derselben Person, nettoGeschätztes Grundsicherungsgeld
0,00Dein Wert1.113,00
0,011.112,99
0,021.112,98
0,031.112,97
0,041.112,96
0,051.112,95

Beispiele durchgerechnet

Fall 1

Alleinstehende Person (1) oder Partner (2)
1
Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren
0
Kinder von 0 bis 5 Jahren
0
Kinder von 6 bis 13 Jahren
0
Kinder von 14 bis 17 Jahren
0
Anerkannte Unterkunft und Heizung im Monat
550
Erwerbseinkommen einer Person, brutto
0
Erwerbseinkommen derselben Person, netto
0

1.113,00

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Fall 2

Alleinstehende Person (1) oder Partner (2)
1
Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren
0
Kinder von 0 bis 5 Jahren
1
Kinder von 6 bis 13 Jahren
0
Kinder von 14 bis 17 Jahren
1
Anerkannte Unterkunft und Heizung im Monat
0
Erwerbseinkommen einer Person, brutto
0
Erwerbseinkommen derselben Person, netto
0

1.391,00

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Fall 3

Alleinstehende Person (1) oder Partner (2)
2
Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren
0
Kinder von 0 bis 5 Jahren
1
Kinder von 6 bis 13 Jahren
1
Kinder von 14 bis 17 Jahren
1
Anerkannte Unterkunft und Heizung im Monat
0
Erwerbseinkommen einer Person, brutto
0
Erwerbseinkommen derselben Person, netto
0

2.230,00

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So wird gerechnet

Schätzung = Regelbedarfe + anerkannte Unterkunft − anrechenbares Einkommen

  1. SchrittWähle 1 alleinstehende Person oder 2 Partner; weitere Erwachsene von 18 bis 24 gehören ins nächste Feld.Alleinstehende Person (1) oder Partner (2)=1Personen·Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren=0Personen
  2. SchrittZähle minderjährige Kinder getrennt nach den drei Altersgruppen.
  3. SchrittGib nur die vom Jobcenter anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten ein.
  4. SchrittBrutto und Netto derselben erwerbstätigen Person eingeben.Erwerbseinkommen einer Person, brutto=0Euro·Erwerbseinkommen derselben Person, netto=0Euro
  5. ErgebnisVergleiche die Schätzung mit dem Bescheid; weitere Bedarfe und Einkommen fehlen.Weitere Nicht-Partner von 18 bis 24 Jahren=0Personen→1.113,00Euro

Was die Zahl bedeutet

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung nach § 19 SGB II Grundsicherungsgeld. Von Januar bis Juni 2026 hieß sie Bürgergeld.

Die Regelbedarfe blieben 2026 unverändert: 563 Euro für eine alleinstehende Person, je 506 Euro für zwei Partner, 451 Euro für weitere 18- bis 24-jährige Nicht-Partner ohne eigenen Haushalt, und 357, 390 oder 471 Euro je minderjährigem Kind nach Altersgruppe. Der Rechner addiert diese Gruppen und die von dir eingegebenen, bereits anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach § 22 SGB II hängen diese Kosten vom örtlichen Angemessenheitsmaßstab ab; auch in der Karenzzeit gelten seit Juli besondere Grenzen.

Vom Nettoerwerbseinkommen zieht der Rechner den Freibetrag nach § 11b ab: 100 Euro plus gestaffelte Anteile des Bruttos zwischen 100 und 520, 520 und 1.000 sowie 1.000 und 1.200 Euro; mit minderjährigem Kind endet die letzte Stufe bei 1.500 Euro. Ein minderjähriger Partner oder weitere erwachsene Haushaltstypen lassen sich hier nicht korrekt eingeben. Mehrbedarfe, Kindergeld, Unterhalt, Vermögen, Sanktionen und Erwerbseinkommen mehrerer Personen fehlen. Nur der Jobcenter-Bescheid ist verbindlich.

Zwei Stichtage im Jahr 2026

Die Regelbedarfe gelten seit Januar unverändert. Der Name der Geldleistung wechselte am 1. Juli von Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld.

Nur anerkannte Unterkunft eingeben

Die Unterkunft wird nach § 22 SGB II individuell geprüft. Seit Juli 2026 gelten auch während der Karenzzeit Grenzen; die volle tatsächliche Miete ist nicht automatisch der anerkannte Betrag.

Schätzung für begrenzte Haushalte

Minderjährige Partner und weitere erwachsene Haushaltstypen sind nicht abgebildet. Mehrbedarfe, weitere Einkommen und höhere nachgewiesene Absetzungen statt der 100-Euro-Pauschale fehlen.

Häufig falsch verstanden

IrrtumJede zweite erwachsene Person erhält den Partnersatz.

RichtigstellungNur ein Partner erhält Regelbedarfsstufe 2. Ein 18- bis 24-jähriger Nicht-Partner ohne eigenen Haushalt hat 2026 Stufe 3 mit 451 Euro.

IrrtumAlle Kinder können mit einem gemeinsamen Satz gerechnet werden.

RichtigstellungDie 2026-Sätze sind 357 Euro für 0–5, 390 Euro für 6–13 und 471 Euro für 14–17 Jahre.

IrrtumDie tatsächliche Miete wird immer vollständig anerkannt.

RichtigstellungGib nur den anerkannten Betrag ein. § 22 SGB II enthält auch während der Karenzzeit Grenzen und Ausnahmen.

Referenztabelle

Haushalt ohne Miete/EinkommenRegelbedarf 2026
1 Erwachsener + Kinder 5 und 151.391 €
1 Erwachsener + Nicht-Partner 201.014 €
2 Partner + Kinder 4, 12 und 152.230 €
2 Partner ohne Kinder1.012 €

Fragen

Warum heißt die Seite noch buergergeld-rechner?

Die alte Adresse bleibt für bestehende Links erhalten. Seit Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld; bis Ende Juni hieß sie Bürgergeld.

Wie gebe ich Kinder verschiedener Altersgruppen ein?

Trage jedes Kind in sein Altersfeld ein. Ein fünfjähriges und ein 15-jähriges Kind ergeben 357 plus 471 Euro Regelbedarf.

Wie zählt ein 20-jähriges Kind ohne eigenen Haushalt?

Ein nicht partnerschaftlich verbundenes Mitglied von 18 bis 24 Jahren zählt im passenden Feld mit 451 Euro. Am 18. Geburtstag wechselt es aus der Minderjährigenstufe in diese Gruppe.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Erwerbseinkommen?

Er beginnt bei 100 Euro und steigt nach § 11b SGB II in Bruttostufen. Der errechnete Freibetrag wird vom Netto derselben Person abgezogen.

Ist das Ergebnis ein verbindlicher Anspruch?

Nein. Mehrbedarfe, andere Einkünfte, Vermögen und individuelle Unterkunftsgrenzen können den Betrag ändern; maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters.

Quellen und letzte Prüfung

  1. bmas.de

Information, keine Finanzberatung.