Fall 1
- Aufschlagen oder herausrechnen
- Auf den Nettobetrag aufschlagen
- Betrag
- 100
- Steuersatz
- Deutschland 19 %
- Eigener Satz
- 19%
19,00
- Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer)
- 100,00
- Bruttobetrag (inklusive Mehrwertsteuer)
- 119,00
Ändere einen Wert, um das Ergebnis zu aktualisieren.
19,00Steuer
Mehrwertsteuerbetrag: 19,00 SteuerPersönliche Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Geteilt wird die Rechnerseite ohne diese Werte.
Wähle Aufschlagen für einen Nettobetrag oder Herausrechnen für einen Bruttobetrag. In 119 € brutto stecken bei 19 % genau 19 € Steuer und 100 € netto. Lies alle drei Beträge zusammen ab; beim Herausrechnen ist der Nenner 100 plus Steuersatz.
19,00
19,00
8,10
auf: B × s/100 · heraus: B × s/(100 + s)
Aus 119 bei 19 % sind es 119 × 19 / 119 = 19 Steuer. Wer stattdessen durch 100 teilt, landet bei 22,61 — das wäre die Steuer, die auf 119 obendrauf käme, nicht die darin enthaltene.
Das Hauptergebnis ist der Steuerbetrag. Die Ergebnisdetails zeigen außerdem Netto und Brutto: Brutto ergibt sich aus Netto plus Mehrwertsteuer.
Die Vorauswahl trägt 8,1 %, 2,6 % und 3,8 % — die seither geltenden Sätze. Für einen älteren Beleg den eigenen Satz wählen und den alten Wert eintragen.
Diese Seite rundet einmal am Ende auf zwei Stellen. Eine Rechnung mit mehreren Positionen rundet meist jede Position einzeln, und diese Rundungen können sich um einen Cent verschieben.
Irrtum19 % vom Bruttobetrag sind die darin enthaltene Steuer.
RichtigstellungSind sie nicht. In 119 stecken 19 Steuer, nicht 22,61 — der Nenner ist 119, nicht 100.
IrrtumAufschlagen und Herausrechnen sind dieselbe Rechnung.
RichtigstellungEs sind zwei verschiedene. Aufschlagen behandelt den Betrag als netto und legt die Steuer obendrauf, Herausrechnen behandelt ihn als brutto und holt sie heraus.
IrrtumDer Rechner entscheidet, welcher Satz für meine Ware gilt.
RichtigstellungEr rechnet mit dem Satz, der gewählt ist. Welche Waren unter die ermäßigten 7 % fallen, zählt UStG § 12 Absatz 2 auf — darunter Grundnahrungsmittel, Bücher und der Nahverkehr.
| Satz | Wo | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 19 % | Deutschland, Regelsatz | UStG § 12 Abs. 1 |
| 7 % | Deutschland, ermäßigt | UStG § 12 Abs. 2 |
| 20 % | Österreich, Regelsatz | UStG 1994 § 10 Abs. 1 |
| 10 % / 13 % | Österreich, ermäßigt | UStG 1994 § 10 Abs. 2, 3 |
| 8,1 % | Schweiz, Normalsatz | MWSTG Art. 25 Abs. 1 |
| 2,6 % / 3,8 % | Schweiz, reduziert / Beherbergung | MWSTG Art. 25 Abs. 2, 4 |
Mit dem Satz malnehmen und durch 100 plus den Satz teilen, nicht durch 100. Aus 119 bei 19 % sind das 119 × 19 / 119 = 19 — durch 100 geteilt kämen 22,61 heraus.
Aufschlagen behandelt den Betrag als netto und legt die Steuer obendrauf. Herausrechnen behandelt ihn als brutto und holt die Steuer heraus — derselbe Satz ergibt zwei verschiedene Steuerbeträge.
UStG § 12 Absatz 2 zählt sie auf, darunter Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen sowie der Nahverkehr. Welcher Satz gilt, entscheidet der Rechner nicht — er rechnet mit dem, der gewählt ist.
Ja, zum 1. Januar 2024: der Normalsatz auf 8,1 %, der reduzierte auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung auf 3,8 %. Für einen älteren Beleg gehört der eigene Satz eingetragen.
Der Rechner rundet einmal am Ende auf zwei Stellen. Eine Rechnung mit mehreren Positionen rundet meist jede Position einzeln, und diese Rundungen können sich um einen Cent zu einer anderen Summe addieren.
This page is also available in English.
Switch to English