Reisekostenrecht ist Ländersache, und genau daran scheitern die meisten Rechner im Netz: sie zeigen die steuerlichen Pauschalen von 28 und 14 Euro. Für Lehrkräfte im Landesdienst gilt das nicht. Das Landesreisekostengesetz NRW hat eigene, niedrigere Sätze und verweist nirgends auf das Einkommensteuergesetz.
Das Tagegeld hängt allein an der Abwesenheitszeit je Kalendertag: 24 Euro bei vollen 24 Stunden, 12 Euro bei mehr als elf, 6 Euro bei mehr als acht. Darunter gibt es nichts. Bei einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung bekommen An- und Abreisetag pauschal je 12 Euro, ganz gleich wie lange sie dauern.
Wird Verpflegung des Amtes wegen gestellt, wird gekürzt — und zwar unabhängig davon, ob du sie in Anspruch nimmst. Bezugsgröße ist immer das volle Tagegeld von 24 Euro: 20 Prozent für ein Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Eine Klassenfahrt mit Vollpension bleibt deshalb regelmäßig bei null.
Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug gibt es 35 Cent je Kilometer, für Zweirad und Fahrrad 23 Cent. Ein zweiter, höherer Satz für triftige Gründe existiert seit der Reform 2021 nicht mehr, eine Deckelung auf die Kosten von Bus und Bahn auch nicht. Übernachtungsgeld, Fahrkarten und Nebenkosten rechnet diese Seite nicht. Und verbindlich setzt die Festsetzungsstelle fest.